timopolo fragt...
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bonni
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timopolo fragt...
Hallo,
hier mal eine Frage an die Juristenfraktion:
Was könnte im schlimmsten Fall passieren wenn man mal "ausversehen" mit den originalen britischen Militärkennzeichen auf der Straße fahren und von der Polente erwischt werden würde?
Die Frage ging mir mal so ducch den Kopf. Das würde mich mal interessieren und den einen oder anderen vielleicht ja auch ???!!!
_________________
36KF48
hier mal eine Frage an die Juristenfraktion:
Was könnte im schlimmsten Fall passieren wenn man mal "ausversehen" mit den originalen britischen Militärkennzeichen auf der Straße fahren und von der Polente erwischt werden würde?
Die Frage ging mir mal so ducch den Kopf. Das würde mich mal interessieren und den einen oder anderen vielleicht ja auch ???!!!
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36KF48
in memoriam 95 KE 77
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Kieler
- 1000er-Gott
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Bin zwar kein Jursit, aber Du würdest im schlimmsten Fall für ein Jahr in den Knast wandern (ist kein Scherz). Hier nachzulesen:
Straßenverkehrsgesetz
III. Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 22 Kennzeichenmissbrauch
(1) Wer in rechtswidriger Absicht
ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.
Obiges gilt aber nur bei Handlungen "in rechtswidriger Absicht", d. h. wenn Du damit einen "bösen Zweck" verfolgst. Wenn Du dem netten Polizeibeamten erklärst, daß Du aus Schusseligkeit vergessen hast, nach dem Treffen auf Privatgrund die Schilder wieder abzunehmen, kommst Du im günstigsten Fall vielleicht auch mit einer Ermarnung davon.
Viele Grüße
Kieler
Straßenverkehrsgesetz
III. Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 22 Kennzeichenmissbrauch
(1) Wer in rechtswidriger Absicht
ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.
Obiges gilt aber nur bei Handlungen "in rechtswidriger Absicht", d. h. wenn Du damit einen "bösen Zweck" verfolgst. Wenn Du dem netten Polizeibeamten erklärst, daß Du aus Schusseligkeit vergessen hast, nach dem Treffen auf Privatgrund die Schilder wieder abzunehmen, kommst Du im günstigsten Fall vielleicht auch mit einer Ermarnung davon.
Viele Grüße
Kieler
Military Land-Rover "Lightweight", Diesel, Bj. 1976 (ex Niederlande)
Defender 110 TD5 in "Libyen Sand matt"
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bonni
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F.... !
schön einen beitrag geschrieben und dann mal wieder "rausgeworfen" worden! und jetzt hat der kieler schneller geantwortet!
stelle meinen beitrag trotzdem noch einmal ein...
habe diese frage unter "tagebuch" gefunden und mir erlaubt, die frage einfach zu kopieren und hier noch einmal zur diskussion zu stellen.
in der rubrik "tagebuch" ist diese frage erstens unglücklich eingestellt, weil zweitens aus technischen gründen nicht zu beantworten
@ timopolo
hoffe, da war ok so?
hier also meine bescheidene antwort:
vergesst es
ihr solltet niemals und von keinem teufel geritten werden, eure fahrzeuge anstelle der deutschen amtlichen kennzeichen mit ehemaligen militärkennzeichen im "öffentlichen straßenverkehrsraum" zu bewegen
sei es aus "vergesslichkeit" nach einem treffen auf privatgrundstück noch aus "dreistigkeit".
hier wären straftatbestände wie "kennzeichenmissbrauch" beziehungsweise "urkundenfälschung" erfüllt, und da hört dann jeder spaß auf...
hier ist allerdings in einem ähnlichen themenbeitrag schon einmal diskutiert worden, was denn wäre, wenn :
NEBEN den offiziellen deutschen amtlichen kennzeichen auch noch die ( ehemaligen ) militärkennzeichen angebracht seien.
fazit: das war mal lange zeit illegal, ist wohl zur zeit aufgrund der unseligen neufassung der STVZO ( straßenverkehrszulassungsordnung ) nicht erfasst/geregelt und demnach wohl "irgendwie" legal.
ich erinnere hier jedoch ausdrücklich an mögliche diskussionen mit der rennleitung, weil die neue FZV ( fahrzeugzulassungsverordnung ) sehr unübersichtlich ist und im zweifel mehr ärger als freiheit bringen dürfte...
schön einen beitrag geschrieben und dann mal wieder "rausgeworfen" worden! und jetzt hat der kieler schneller geantwortet!
stelle meinen beitrag trotzdem noch einmal ein...
habe diese frage unter "tagebuch" gefunden und mir erlaubt, die frage einfach zu kopieren und hier noch einmal zur diskussion zu stellen.
in der rubrik "tagebuch" ist diese frage erstens unglücklich eingestellt, weil zweitens aus technischen gründen nicht zu beantworten
@ timopolo
hoffe, da war ok so?
hier also meine bescheidene antwort:
vergesst es
sei es aus "vergesslichkeit" nach einem treffen auf privatgrundstück noch aus "dreistigkeit".
hier wären straftatbestände wie "kennzeichenmissbrauch" beziehungsweise "urkundenfälschung" erfüllt, und da hört dann jeder spaß auf...
hier ist allerdings in einem ähnlichen themenbeitrag schon einmal diskutiert worden, was denn wäre, wenn :
NEBEN den offiziellen deutschen amtlichen kennzeichen auch noch die ( ehemaligen ) militärkennzeichen angebracht seien.
fazit: das war mal lange zeit illegal, ist wohl zur zeit aufgrund der unseligen neufassung der STVZO ( straßenverkehrszulassungsordnung ) nicht erfasst/geregelt und demnach wohl "irgendwie" legal.
ich erinnere hier jedoch ausdrücklich an mögliche diskussionen mit der rennleitung, weil die neue FZV ( fahrzeugzulassungsverordnung ) sehr unübersichtlich ist und im zweifel mehr ärger als freiheit bringen dürfte...
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Fuelkiller
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Kennzeichen
hier ist allerdings in einem ähnlichen themenbeitrag schon einmal diskutiert worden, was denn wäre, wenn :
NEBEN den offiziellen deutschen amtlichen kennzeichen auch noch die ( ehemaligen ) militärkennzeichen angebracht seien.
fazit: das war mal lange zeit illegal, ist wohl zur zeit aufgrund der unseligen neufassung der STVZO ( straßenverkehrszulassungsordnung ) nicht erfasst/geregelt und demnach wohl "irgendwie" legal.
nach der hier eifrig geführten Diskussion bin ich auch neugierig geworden, und habe mal schnell einen Blick in meinen (recht alten) Kommentar geworfen. Der schreibt dazu:
Das Anbringen eines weiteren Kennzeichens neben dem zugeteilten kann Beeinträchtigung der Erkennbarkeit sein
(Jagusch / Hentschel, 32. Auflage 1993, § 22 Rn. 4)
Damit wäre man dann bei § 22 StVG Abs.1 Nr.3, und kommt über das oben erwähnte "irgendwie" nicht wirklich hinaus. Wer also das MoD-Kennzeichen dort montiert hat, wo man es erwartet (Stoßstange) und das "Richtige" (d.h. vom Amt zugeteilte) auf dem Armaturenbrett spazierenfährt, der ist hier wohl schon am Fliegenfänger kleben geblieben.
Also gilt auch hier die alte Juristenweisheit: "Es kommt halt drauf an..."
Fazit: Alles was Spaß macht, ist verboten, unmoralisch oder macht dick!!
Gruß
Elmar
Zuletzt geändert von Fuelkiller am 10.07.2009, 11:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Max Bygraves
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Also...
bevor wir hier über Bußgelder u.ä. sprechen, sollten wir über eine Anspruchsgrundlage sprechen. Eine solche stellt vorliegend § 10 Abs. 10 und 11 FZV (Fahrzeug ZulassungVerordnung) dar.
...
(10) Außer dem Kennzeichen darf nur das Unterscheidungszeichen für den Zulassungsstaat nach Artikel 37 in Verbindung mit Anhang 3 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr (BGBl. 1977 II S. 809) am Fahrzeug angebracht werden. Für die Bundesrepublik Deutschland ist dies der Großbuchstabe "D".
(11) Zeichen und Einrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit Kennzeichen oder dem Unterscheidungszeichen nach Absatz 10 führen oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen an Fahrzeugen nicht angebracht werden. Über die Anbringung der Zeichen "CD" für Fahrzeuge von Angehörigen diplomatischer Vertretungen und "CC" für Fahrzeuge von Angehörigen konsularischer Vertretungen entscheidet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die Berechtigung zur Führung der Zeichen "CD" und "CC" ist in die Zulassungsbescheinigung Teil I einzutragen.
Dies ist ein Ermessensregelung. Das kann gut sein - muss es aber nicht. Entscheidend ist vorliegend die Frage, ob ein Polizist durch die Gesamtumstände zu der Ansicht kommt, ob eine Verwechslungsgefahr vorliegt oder nicht.
Praxisfall: Komplett aufgetakelter Militär Landy mit Flaggen, Schaufel, Tarnnetz und Fahrer in DPM Montur hat zusätzlich zum deutschen Kennzeichen ein britisches montiert. Polizist P sieht das Fahrzeug im Verkehr und kann sich nicht recht entscheiden, ob das jetzt ein Brite ist, der mit deutschen Kennzeichen rumgondelt oder eine Deutscher, der mit britischen Kennzeichen die Straßen unsicher macht.
Wie soll P sich verhalten?
Variante 1: P hat gute Laune, schaut er sich den Landy an und freut sich mit dem Fahrer über das schöne Fahrzeug. Er bittet den Fahrer, das britische Kennzeichen nicht im deutschen Straßenverkehr zu führen. Auf privaten Grund könne er gerne machen, was er wolle.
Variante 2: P hat Sch...laune, er moniert ausser dem Kennzeichen noch das Ersatzrad auf der Motorhaube, das Tarnnetz auf dem Dach und wo sind biiteschön eigentlich Warndreieck und AIDS-Handschuhe? Ist diese merkwürdige Anhängerkupplung original? Günstigstenfalls droht ein Verwarngeld!
Meine Meinung: britische Kennzeichen besser nicht am Fahrzeug "vergessen"
cheers,
Max Bygraves
bevor wir hier über Bußgelder u.ä. sprechen, sollten wir über eine Anspruchsgrundlage sprechen. Eine solche stellt vorliegend § 10 Abs. 10 und 11 FZV (Fahrzeug ZulassungVerordnung) dar.
...
(10) Außer dem Kennzeichen darf nur das Unterscheidungszeichen für den Zulassungsstaat nach Artikel 37 in Verbindung mit Anhang 3 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr (BGBl. 1977 II S. 809) am Fahrzeug angebracht werden. Für die Bundesrepublik Deutschland ist dies der Großbuchstabe "D".
(11) Zeichen und Einrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit Kennzeichen oder dem Unterscheidungszeichen nach Absatz 10 führen oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen an Fahrzeugen nicht angebracht werden. Über die Anbringung der Zeichen "CD" für Fahrzeuge von Angehörigen diplomatischer Vertretungen und "CC" für Fahrzeuge von Angehörigen konsularischer Vertretungen entscheidet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die Berechtigung zur Führung der Zeichen "CD" und "CC" ist in die Zulassungsbescheinigung Teil I einzutragen.
Dies ist ein Ermessensregelung. Das kann gut sein - muss es aber nicht. Entscheidend ist vorliegend die Frage, ob ein Polizist durch die Gesamtumstände zu der Ansicht kommt, ob eine Verwechslungsgefahr vorliegt oder nicht.
Praxisfall: Komplett aufgetakelter Militär Landy mit Flaggen, Schaufel, Tarnnetz und Fahrer in DPM Montur hat zusätzlich zum deutschen Kennzeichen ein britisches montiert. Polizist P sieht das Fahrzeug im Verkehr und kann sich nicht recht entscheiden, ob das jetzt ein Brite ist, der mit deutschen Kennzeichen rumgondelt oder eine Deutscher, der mit britischen Kennzeichen die Straßen unsicher macht.
Wie soll P sich verhalten?
Variante 1: P hat gute Laune, schaut er sich den Landy an und freut sich mit dem Fahrer über das schöne Fahrzeug. Er bittet den Fahrer, das britische Kennzeichen nicht im deutschen Straßenverkehr zu führen. Auf privaten Grund könne er gerne machen, was er wolle.
Variante 2: P hat Sch...laune, er moniert ausser dem Kennzeichen noch das Ersatzrad auf der Motorhaube, das Tarnnetz auf dem Dach und wo sind biiteschön eigentlich Warndreieck und AIDS-Handschuhe? Ist diese merkwürdige Anhängerkupplung original? Günstigstenfalls droht ein Verwarngeld!
Meine Meinung: britische Kennzeichen besser nicht am Fahrzeug "vergessen"
cheers,
Max Bygraves
Let‘s agree to disagree
————- translation ————
You‘re completely wrong but I‘m tired
You think I'm sarcastic? You should hear what I don't say...!
————- translation ————
You‘re completely wrong but I‘m tired
You think I'm sarcastic? You should hear what I don't say...!
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Fuelkiller
- Quasselstrippe
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Hihi...
Die Fallbeispiele sind richtig aus dem Leben (und bezüglich der Kontrollen noch um einiges erweiterbar...)
Zum Glück stößt man eher auf Sherriffs der Variante 1) als 2) (das ist zumindest meine Erfahrung...)
Prinzipiell gilt aber auch hier:
Wie man in den Wald hereinruft, so schallt es heraus.
(Es ist halt ein enormer Unterschied, ob man den kontrollierenden Kommissar fröhlich anlächelt, oder direkt mit der genervten Frage "Was willst Du sch... willenloser Büttel dieses korrupten Systems denn schon wieder von mir" begrüsst.
)
Gruß
Elmar
Die Fallbeispiele sind richtig aus dem Leben (und bezüglich der Kontrollen noch um einiges erweiterbar...)
Zum Glück stößt man eher auf Sherriffs der Variante 1) als 2) (das ist zumindest meine Erfahrung...)
Prinzipiell gilt aber auch hier:
Wie man in den Wald hereinruft, so schallt es heraus.
(Es ist halt ein enormer Unterschied, ob man den kontrollierenden Kommissar fröhlich anlächelt, oder direkt mit der genervten Frage "Was willst Du sch... willenloser Büttel dieses korrupten Systems denn schon wieder von mir" begrüsst.
Gruß
Elmar
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Kieler
- 1000er-Gott
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Bei folgendem Fall:
"Ein komplett aufgetakelter Militär-Landy mit Flaggen, Schaufel, Tarnnetz und Fahrer in DPM Montur hat ein britisches Kennzeichen montiert."
habe ich meine Zweifel, ob ein Polizist überhaupt erkennen würde, daß es sich um ein Zivilfahrzeug handelt. Dies umso mehr, wenn der Landy auch noch in einer Gegend fährt, in der tatsächlich Briten stationiert sind und mit ähnlichen Fahrzeugen fahren.
So bin ich vor ca. einem Jahr mit meinem ähnlich aufgerödelten Lighty (aber ordnungsgemäß mit deutschem Kennzeichen) auf dem Weg nach Munster von einer Polizeikontrolle völlig unbehelligt vorbeigelassen worden.
Dürften deutsche Polizisten ausländisches Militär eigentlich anhalten und kontrollieren? Ich meine, daß ausländisches Militär für Deutschland eine Durchfahrtgenehmigung braucht und wie ein exterretoriales Botschaftsgelände zu behandeln ist, d. h. weder angehalten noch kontrolliert werden darf.
Viele Grüße
Kieler
"Ein komplett aufgetakelter Militär-Landy mit Flaggen, Schaufel, Tarnnetz und Fahrer in DPM Montur hat ein britisches Kennzeichen montiert."
habe ich meine Zweifel, ob ein Polizist überhaupt erkennen würde, daß es sich um ein Zivilfahrzeug handelt. Dies umso mehr, wenn der Landy auch noch in einer Gegend fährt, in der tatsächlich Briten stationiert sind und mit ähnlichen Fahrzeugen fahren.
So bin ich vor ca. einem Jahr mit meinem ähnlich aufgerödelten Lighty (aber ordnungsgemäß mit deutschem Kennzeichen) auf dem Weg nach Munster von einer Polizeikontrolle völlig unbehelligt vorbeigelassen worden.
Dürften deutsche Polizisten ausländisches Militär eigentlich anhalten und kontrollieren? Ich meine, daß ausländisches Militär für Deutschland eine Durchfahrtgenehmigung braucht und wie ein exterretoriales Botschaftsgelände zu behandeln ist, d. h. weder angehalten noch kontrolliert werden darf.
Viele Grüße
Kieler
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bonni
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Kieler hat geschrieben:...habe ich meine Zweifel, ob ein Polizist überhaupt erkennen würde, daß es sich um ein Zivilfahrzeug handelt....
warum sollte er NICHT??
es soll zwar polizisten geben, die "etwas einfacher strukturiert" sind, aber die mehrzahl hat ahnung von ihrem job und wird sicherlich unterscheiden können.
und vor allem in gegenden, in denen sie täglich mit zivilen UND militärischen fahrzeugen zu tun haben...
sie dürfen.kieler hat geschrieben:...Dürften deutsche Polizisten ausländisches Militär eigentlich anhalten und kontrollieren? Ich meine, daß ausländisches Militär für Deutschland eine Durchfahrtgenehmigung braucht und wie ein exterretoriales Botschaftsgelände zu behandeln ist, d. h. weder angehalten noch kontrolliert werden darf...
und nichtdeutsches militär hat weder eine art durchfahrtberechtigung nötig noch sind sie als sogenannte "exterritoriale" zu behandeln: sie unterliegen ganz normal der deutschen rechtsprechung, sie werden aber in der regel ( anschließend ) der jeweiligen militärpolizei übergeben. und DAS bedeutet dann spätestens eine menge ärger
in memoriam 95 KE 77
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Kieler
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Zum Beispiel weil ein 110er in-service-Landrover sich nach dem Verkauf als 110er ex-mod optisch von alleine in keinem Merkmal verändertbonni hat geschrieben: warum sollte er NICHT??
Woher hast Du deine Informationen? Nach Völkerrecht darf der eine Staat nicht mit Militärfahrzeugen ohne Genehmigung in den anderen Staat einrücken (das würde man Krieg nennen). Und ebenfalls darf der andere Staat fremde Militärfahrzeuge nicht durchsuchen. Den Ärger nach Verstößen will ich nicht ausschließen. Trotzdem ist es etwas anderes, ob ein ziviler Urlauber oder ein ausländisches Militärfahrzeug kontrolliert wird.bonni hat geschrieben: sie dürfen.
und nichtdeutsches militär hat weder eine art durchfahrtberechtigung nötig noch sind sie als sogenannte "exterritoriale" zu behandeln: sie unterliegen ganz normal der deutschen rechtsprechung, sie werden aber in der regel ( anschließend ) der jeweiligen militärpolizei übergeben. und DAS bedeutet dann spätestens eine menge ärger
Viele Grüße
Kieler
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Max Bygraves
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Kleine Frage - große Wirkung...
Ohauahauahaua: jetzt seid Ihr schon beim Völkerrecht angekommen! Und das nur, weil Timopolo manchmal sein britisches Militärkenzeichen am Landy "vergessen" möchte.
Wo Ihr schon so schön dabei seid, könnt Ihr Euch auch gleich mal über das "Tragen von Uniformteilen in der Öffentlichkeit" in Verbindung mit DPM Gedanken machen.
Also Strafrechtsexperten in die Startlöcher, fertig, los.
cheers,
Max Bygraves
Ohauahauahaua: jetzt seid Ihr schon beim Völkerrecht angekommen! Und das nur, weil Timopolo manchmal sein britisches Militärkenzeichen am Landy "vergessen" möchte.
Wo Ihr schon so schön dabei seid, könnt Ihr Euch auch gleich mal über das "Tragen von Uniformteilen in der Öffentlichkeit" in Verbindung mit DPM Gedanken machen.
Also Strafrechtsexperten in die Startlöcher, fertig, los.
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Max Bygraves
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bonni
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quod esset demonstrandum...kieler hat geschrieben:... Das kann niemand unterscheiden, auch der beste Polizist nicht
ho ho ho!kieler hat geschrieben:...Woher hast Du deine Informationen? Nach Völkerrecht darf der eine Staat nicht mit Militärfahrzeugen ohne Genehmigung in den anderen Staat einrücken (das würde man Krieg nennen)...
hier marschiert hoffentlich niemand mehr irgendwo ein
habe zur zeit noch ein paar tage urlaub und bin damit quasi von meinen quellen abgeschnitten
in JEDEM falle aber kann ich schon sagen, dass militärangehörige NICHT unter den schutz der "exterritorialrechte" von diplomaten fallen.
und übrigens: selbst diese damen und herren genießen zwar grundsätzlichen schutz vor strafverfolgung, jedoch müssen auch sie sich den weisungen von polizeibeamten beugen.
nur strafprozessuale maßnahmen sind leider nicht möglich...
also versprochen: ich schau mal genau nach und berichte dann ab mitte nächster woche!
ach ja, und lieben max:
das thema "tragen von uniformen" hatten wir vor urzeiten hier auch schon einmal. ganz abgesehen davon, dass mir leute ein wenig suspekt sind, die - obwohl zivilisten - darauf stehen, bei jeder gelegenheit in irgendwelchen uniformen herumzulaufen:
solange sie an der uniform KEINERLEI hoheitsabzeichen tragen, ist das wohl legal. andernfalls wäre es unter anderem amtsanmaßung und damit auch strafrechtlich "bedenklich"!
ich spreche hier übrigens NICHT von den jungs, die bei offiziellen treffen ihr komplettes outfit zum fahrzeug tragen. aber bitte eben nur dort ...
tja, und auch das wäre ein indikator, ob es sich um "originales militär" oder doch nur um plagiate handelt, wenn der fahrer ( und/oder das fahrzeug ) offizielle hoheitsabzeichen trägt oder eben nicht
lieben gruß und glückauf!
der martin+
in memoriam 95 KE 77
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Sifu
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