"import" von bb guns, airosft usw

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landiesteve
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"import" von bb guns, airosft usw

Beitrag von landiesteve » 14.11.2016, 20:43

hallo,

ohne gleich ins gefängnis zu wandern, hier eine komplizierte Frage:
Wie verhält es sich, wenn man softair-waffen, replicas oder deactivated "waffen" sowie Messer (Bajonett) aus England nach D bringen will?
Die Möglichkeit mit dem Flugzeug im Koffer (nicht Handgepäck) wollte ich gestern nicht ausprobieren :lol: .

Prinzipiell sind die Sachen legal zu haben bzw auch in UK zu kaufen. Was das Bajonett angeht, denke ich dass das mit der Post gehen wird.
Aber wie sieht es mit dem Rest aus? Hermes, DPD usw sagen ganz klar nein, aber irgendeinen Verein gibt es bestimmt.
Aber wie ist das dann, weil das Paket in Frankfurt durch die Röhre muss, beeep beeep beep Problääääääm.
Normal darf man ja die Softairs oder das andere Zeug als Privatmensch ja besitzen.

Da so ein Schreiben vom Händler u bekommen der bestätigt, was das für Sachen sind bzw wofür ist kein Problem.
Rauchgranaten sowie flares sind im Flugzeug unten drin kein Problem :-)


andere Variante, mit dem privat pkw:
Wer weiß da was wie es mit den Kontrollen Fähre/Tunnel aussieht bzw. wie das ist wenn es wenn de bei den Fraaantschöschischen oder dö nödörlöndörschön Amtsmännern kontrolliert wirst? klar bestimmt schlackern die erstmal mit den Ohren, rufen die Armee, Feuerwehr Kammerjäger usw. aber prinzipiell sind wir ja alle (noch) in der EU.

Fakt ist: lieber wäre mit der offizielle weg, aber das ist sehr verstrickt bzw. das Hauptproblem dass die Mitarbeiter der hießigen preussischen Amtsstuben (sprich Ordnungsamt, Polizei) sicherlich nicht auskennen denn wie viel (verrückte?) machen so etwas?

Sicher KÖNNTE man so etwas auf gut glück und gib Gummi und im tiefsten Kofferaum "importieren", aber wenn doch einer auf die Idee kommt, sich mit ner stink normalen Kontrolle die Zeit zu vertreiben, dann möcht ich da nicht dran beteiligt sein.

Dankbar um jede (ernstgemeinte) Meinung!
Gruß
Stefan

RobAnybody
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Re: "import" von bb guns, airosft usw

Beitrag von RobAnybody » 14.11.2016, 21:31

Machs offiziell das erspart Dir sicherlich langfristig Ärger!
Frag einfach mal unverbindlich beim Ordnungsamt nach wie die aktuelle Rechtslage ist und wie die das praktisch in Ihrem Zuständigkeitsbeteich handhaben.
Nachdem es ja den Anscheinswaffenparagraphen nicht mehr (noch nicht wieder) gibt sollte das kein Thema sein.
Allerdings wäre ich nach München mit dem Thema "Theaterwaffen" bzw. Modifizierte Originale vorsichtig.
Gruß
Rob


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nobuddy
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Re: "import" von bb guns, airosft usw

Beitrag von nobuddy » 15.11.2016, 00:24

Moin Stefan !

Vorab mal das : Bei diesem Ansinnen sind für Dich nur Fakten wichtig und keine Meinungen . Gerade zum Thema Waffen haben ganz viele Leute auf Halbwissen basierende Meinungen , es werden aber ausschließlich die Fakten sein , die es Dir entweder teuer machen und/oder gleich mal Kontakt zu den Strafverfolgungsbehörden bescheren . Bis zum letzten Bolzen und zur letzten Feder ist alles gesetzlich geregelt .

Nur mal einige Kleinigkeiten - das ist noch längst nicht alles , was Dich bei so einem Vorhaben erwartet ... :

Der englische Mann ( davon konnte ich mich persönlich auf der diesjährigen W&P überzeugen ) hat z.B. schon mal andere - weniger restriktive - Vorgaben für die gesetzeskonforme Abänderung von ehemals scharfen Waffen . Das heißt , eine dort abgeänderte Waffe - auch mit hübscher englischer Deaktivierungsbescheinigung - gilt hier als eine Scharfe , solange nicht alle hier geltenden Vorgaben erfüllt sind . Dies bescheinigt nach Prüfung ausschließlich das Beschußamt - durch Bestempelung mit BKA in Raute . Veränderungen an Waffen dürfen in Deutschland nur von Berechtigten durchgeführt werden . ( Da gibt es so unendlich mehr zu beachten , das ginge hier zu weit )

Eine Softairwaffe ohne F im Fünfeck ( Bestempelung für Luft- oder Federdruckwaffen mit Bewegungsenergie an der Mündung von max. 7,5 Joule ) wird ebenfalls wie eine erlaubnispflichtige Waffe angesehen , solange nicht durch Beschuß des zuständigen Beschußamtes die Erlaubnisfreiheit festgestellt und per gestempeltem F bescheinigt ist . Hat sie unter 0,5 Joule , ist es ein Spielzeug - das sind in aller Regel aber auch nur Plastikdinger , vermutlich nicht das , was Dir vorschwebt . Von 0,5 bis 7,5 Joule benötigt sie das besagte F . Um das feststellen lassen zu können , mußt Du einiges mehr beibringen als nur die Waffe - ginge dann alles gut , wären etwa 100 - 150 EUR fällig . Auch hier gilt - jegliche Abänderungen nur durch Berechtigte ( also z.B. Büchsenmacher ) . Ich gehe aber davon aus , Du kommst gar nicht bis zum Beschußamt . Oder doch ... dann stelle Dir vor , das Ding funktioniert dort nicht . Wat nu ? ADAC ? Kostenpflichtige Entsorgung ? Oder Du hast mehr Glück als Du wolltest - funktioniert wie verrückt , mit 8 Joule und Dauerfeuer ... Schade , illegal - obwohl sie gerade mal ein Blatt Papier zuviel durchlöchert . Null Spielraum . Alles richtig unwägbar ...

Du kannst nicht einfach beim Zoll antanzen und sagen , "guckt mal - die will ich gleich mal zum Beschußamt bringen" ... Schon vorab brauchst Du eine entsprechende Einfuhrgenehmigung . Diese gibt es ( theoretisch ) bei der Kreispolizeibehörde oder beim Ordnungsamt . Kannst' ja mal als Privatmann ins Ortsamt gehen und unten am Empfang fragen , wer Dir mal schnell eine Waffeneinfuhrgenehmigung für irgendeine nicht explizit erläuterte Waffe mit unklaren Eigenschaften erteilt .... :D

Und zu guter Letzt : Das oben geschriebene ist eh' hinfällig , denn : Das Transportieren von Waffen ist eine Unterart des Führens - auch hier greifen wieder diverse Vorschriften . Kurz gesagt : Du darfst als Privatperson eine Waffe , die noch nicht ausdrücklich eine Erlaubnisfreie ist , nicht transportieren .

Falls Du jetzt noch Hoffnung hast , bemühe ruhig mal die Internetsuche . Private Beiträge aus Softairforen solltest Du weitestgehend ignorieren , halte Dich an Gesetzestexte .

Kann gut sein , daß Dir noch jemand seine Sicht auf die Dinge erläutert und Dich ermuntert , es doch durchzuziehen - dann sei aber auch so nett und laß' uns bis zum Ende an der Vorstellung teilhaben - incl. aller Kosten und Vorstrafen ...

PS: Erwerb und Besitz von Bajonetten ab 18. Lebensjahr erlaubt - Transportieren auch , Führen nicht .
Gruß Andi
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Andi.He
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Re: "import" von bb guns, airosft usw

Beitrag von Andi.He » 15.11.2016, 08:23

Nobuddy hat Recht, es ist viel zu kompliziert und den Aufwand nicht wert. Wann brauchst du denn für Waffen? Viele Airsoftwaffen gibt's ja hier auch mit allen Prüfungen und Stempeln, die sie brauchen.

Gruß.
Team F.E.A.R. - 42 Commando Royal Marines Battledisplay

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Re: "import" von bb guns, airosft usw

Beitrag von Sifu » 15.11.2016, 11:57

Ergänzend vieleicht noch , Softair und Schreckschusswaffen gelten im Ausland als Spielzeug . Somit haben diese "Waffen "keine Stempel ( PTB für Gas-Signal und F im Fünfeck ) wie sie in Deutschland haben müssen . Hole dir lieber alles in Deutschland wenn auch teurer aber Sicher . Selbst bei Blankwaffen währe ich an den Grenzen vorsichtig weil durch die Terrorangst grundsätzlich erstmal alles hinterfragt wird .
Glück Auf !

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landiesteve
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Re: "import" von bb guns, airosft usw

Beitrag von landiesteve » 15.11.2016, 16:39

Hallo zurück,
Also deaktivierte Sachen fallen wg. Exportgenehmigung usw etc raus.
Die anderen Sachen lohnen nicht da es wirklich so ist: es ist Spielzeug bzw wird hier als unbekannt und demnach scharfe Waffe gehandhabt. Und da dann der Aufwand hier mit Beschussamt usw etc nö lohnt nicht.
Es wäre deshalb interessant da mir ein paar Freunde drüben ein paar Spielereien für gaaaaanz billig überlassen würden.
Aber es bringt nix deswegen mit dem haxen halb im Bau zu sein.
Sehr sehr sehr schade. Oder irgendwann mal mit ner Nussschale rüber rudern :-))

Lediglich das Thema Bajonett wäre nun noch interessant.


Gruß

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Re: "import" von bb guns, airosft usw

Beitrag von Anoplophora » 15.11.2016, 19:56

Hi Folks,

...ja, normalerweise passiert ja nicht viel bei der Kontrolle an der Fähre. Aber!!!! Auf dem Weg zurück aus Cornwall wurden wir auf dem Weg zur Fähre im Hafen freundlich gebeten dem Wagen des Zolls zu folgen. Man lies uns in eine große Halle fahren und dann wurden die Tore geschlossen - aussteigen und alle Türen öffnen. "Haben Sie Waffen dabei?" war die Frage. Nun denn, die Aktion ging schnell über die Bühne (hatten wir ja auch nicht) weil meine Liebste schnell in den Landy griff und den Spaten, den wir für`s greenlaning mit hatten, packte und sagte: "das ist das gefährlichste, das wir dabeihaben". Der Zöllner war sichtlich perplex, fand das aber überzeugend und lies uns dann in Ruhe. Ich kannte als Kind aus dem Zonenrandgebiet ja nur die Aktionen an der Grenze und die waren nicht lustig - hatte mich innerlich schon auf so was eingestellt. Also...es lohnt sich einfach nicht wegen so was richtigen und nachhaltig wirkenden Ärger zu riskieren.

Horrido
Tom
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Re: "import" von bb guns, airosft usw

Beitrag von nobuddy » 15.11.2016, 22:23

Vielleicht abschließend noch zwei Dinge , die man auch nicht unbedingt im Vorwege auf dem Zettel hat , die aber nicht mehr zu stoppen sind , wenn sie erstmal laufen : Mal angenommen , die Softairflinte ist schon vorhanden , hat auch das F im Fünfeck - irgendwie fehlt aber noch etwas ... Gut , das Susat ist ja problemlos zu haben , wenn man es denn bezahlen kann . Fehlt eigentlich nur noch der coole Laser mit integrierter IR- und Weißlichtlampe - hat schließlich jeder Lurch da im Krisengebiet .... Den also mal schnell in Hong-Kong bestellt , kostet in guter Ausführung um die 100.- EUR ... Gaaaaaanz schlechte Idee ! Das ist 'ne ganz andere Vorstellung als der Versuch , sich mal einen stärkeren Laserpointer am Zoll vorbei liefern zu lassen . Pointer ohne verifizierte mW-Angabe sind lediglich "nicht handelsfähig", werden bei Feststellung entweder zurückgeschickt oder kostenpflichtig entsorgt - das bleibt aber straffrei . Der Laser für die Waffe - obwohl durch die einfache Justagemöglichkeit und fehlende Schußfestigkeit eigentlich eher Spielzeug , fällt unter das Bundesdeutsche Waffengesetz - und da wird er als " Verbotener Gegenstand" geführt , da er nämlich die Befestigung für die Pikatinny-Schiene besitzt . Landet der beim Zoll , wird directly ein Ermittlungsdverfahren seitens der hinzugezogenen Staatsanwaltschaft eröffnet . Bei der Ahndung des Besitzes von "Verbotenen Gegenständen" ist das Waffenrecht sehr scharf , es sieht Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe vor ! Hier gilt übrigens "Unkenntnis schützt vor Strafe nicht" .

Eine harmlosere , aber u.U. sehr ärgerliche und teure Sache ist das Bestellen von Funkgeräten außerhalb der EU . Da ja seit Jahren der Markt von diesen Dual-Band Chinafunken überschwemmt wird , hat die Bundesnetzagentur den Zoll zu genauerer Prüfung solcher Gegenstände aufgefordert . Geräte ohne CE Kennzeichnung sind nicht einfuhrfähig , strenggenommen muß auch eine deutschsprachige Bedienungsanleitung dabei sein, samt genauen Gerätespezifikationen . Daß die Chinesen recht großzügig beim Verteilen von CE - Aufklebern verfahren , ist übrigens auch dem Zoll bekannt - daher gibt es auch Geräte , die per se im Müll landen , mit oder ohne Aufkleber ! Diese Problematik mag ja beim Bestellen eines kleinen UV5-sowieso Gerätes für 40.- EUR egal sein , doof wird es aber , wenn man sich z.B. das funktionsfähige PRC-152 für um die 300.- EUR bestellt . Ich weiß inzwischen ganz genau , daß da kein CE-Zeichen drauf ist ... hatte aber Glück ! Ich hatte es seinerzeit blauäugig bestellt und bin dann beim Warten und Herumsurfen auf einen Thread gestoßen , wo genau diese Geschichte beleuchtet wurde . Hab' mir fast in den Axxxx gebissen , schon Ideen entwickelt , ob ich es vielleicht direkt vor'm Zöllner mit dem Schraubendreher durchbohren könnte ... Da klingelt irgendwann der Herxxx - Mann und überreicht mir das olive Prachtstück . Ohne daß es der Versender in seiner Verkaufsanzeige erwähnt hatte , ging das Teil von Hong-Kong über England nach Deutschland ! Auf soviel Sott sollte man aber nicht bauen ...

In diesem Sinne : Augen auf beim Internetkauf ... :D
Gruß Andi
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Re: "import" von bb guns, airosft usw

Beitrag von landiesteve » 16.11.2016, 16:32

[quote="nobuddy"Fehlt eigentlich nur noch der coole Laser mit integrierter IR- und Weißlichtlampe - hat schließlich jeder Lurch da im Krisengebiet .... [/quote]

also Vorstellungen hat da manch einer :lol:

Also nochmal ums klar zu stellen: Ich will mich weder "bewaffnen" noch irgendwo durch den Busch schleichen usw, aus dem Alter bin ich draußen, das durfte ich lange genug mit (Übungsmunition) bei dem grünen Trachtenverein.

Was ich möchte ist auf der sicheren Seite zu sein.
Fakt ist: für "deactivated" weapons braucht es auch in England eine Ausfuhrgenehmigung, die allein schon 150 pfund ca. kostet, kurzum: zu umständlich, zu teuer.

Wegen den softairs/"spielzeugen" da frage ich morgen beim Ordnungsamt (Termin) ausführlich nach.
Allein schon was das bajonet betrifft, da haben sie vermutlich schon mti den Augen gerollt (wobei die Frau am Telefon wirklich freundlich und hilfsbereit war, "jaja, verstehe ich, alles etwas schwierig, kommen Sie doch bitte mal mit nem Bild vorbei").

Abschließend gilts: wie heißt es doch so schön, so nah und doch soooo fern :-)
Dann müssen die Sachen halt warten bis ich auswandere.

Danke trotzdem für die (lebhafte) Diskussion.
Gruß Stefan

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