MK v MJ

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BYFF
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Re: MK v MJ

Beitrag von BYFF » 26.05.2015, 12:16

Und meines Wissens mit H im Kennzeichen ! Oder nicht???


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Landyfan21077
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Re: MK v MJ

Beitrag von Landyfan21077 » 26.05.2015, 15:56

BYFF hat geschrieben:Und meines Wissens mit H im Kennzeichen ! Oder nicht???


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Moin Andy,

auch für historische LKW über 7,5 t gilt das Sonn- und Feiertags-Fahrverbot!

Gruß,
Joachim
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BYFF
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Re: MK v MJ

Beitrag von BYFF » 26.05.2015, 16:30

Über ! Hehe da fehlen mir 10 kg Gott sei dank , aber sicher war ich mir jetzt auch nicht


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schulle39
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Re: MK v MJ

Beitrag von schulle39 » 26.05.2015, 18:51

Um auf die Eingangsfrage noch eine Antwort zu geben: der MK war ohne Turbolader ausgeliefert worden, bei etlichen wurde der später nachgerüstet. Der MJ hatte gleich einen.
So habe ich es mal gelesen
der schwatte für die Woche,
der grüne für Sonntach (70KF94)
110 Bj 1985, British Aerospace Warton - Incident Control Unit (na, det WoMo halt...)
31KA65, die alte Feuerwehrbetty!
www.suedheide-hintenrum.de

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Re: MK v MJ

Beitrag von Klempnerpaule » 27.05.2015, 16:55

Um nochmal auf das Sonntagsfahrverbot zu kommen. Ein Bekannter hat einen MAN GL 5tonner. Der wiegt leer um die 10 Tonnen glaube ich. Der ist als Rallybegleitfahrzeug angemeldet und somit vom Fahrverbot befreit.
Gruss Paule
Gruss vom Boilermen

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Highlandy
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Re: MK v MJ

Beitrag von Highlandy » 18.06.2015, 19:39

schulle39 hat geschrieben:Um auf die Eingangsfrage noch eine Antwort zu geben: der MK war ohne Turbolader ausgeliefert worden, bei etlichen wurde der später nachgerüstet. Der MJ hatte gleich einen.
So habe ich es mal gelesen
Hallo Jungs,

um genau zu sein, hatte der MK einen Vielstoffmotor und wurde Anfang der 60er bis Ende der 70er / Anfang der 80er gebaut. Der MJ kam dann anfangs mit dem Sechzylinder-Perkins-Diesel, der aber zu wenig Wumms hatte, weshalb ein Turbolader nachgerüstet wurde und später Serie war. Optisch unterscheiden sich MK und MJ meines Wissens nicht.

Das Leergewicht ohne Koffer und/oder Beplankung mit Plane beträgt laut der technischen Unterlagen des Militärs 4661 kg. Das zulässige Gesamtgewicht beträgt 9650 kg. In meinen Papieren steht unter F.1/F.2 7490 kg und im Kleingedruckten:
zu F.1/F.2 Ablastung ohne technische Änderung*technisch möglich 9650 kg*

Das Sonntagsfahrverbot gilt auch für Fahrzeuge mit "H" im Kennzeichen - da bin ich mir sicher, denn ich wurde schon Sonntags rausgewunken, was dank der Ablastung kein Problem war.

Beste Grüße

Arne

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