Hi Oliven. Bin mir ja fast sicher, dass wir das schon mal hatten, aber ich finds nicht.
Wie bekomm ich einen Landy von der Insel hier zugelassen? Welche Papiere brauch ich? Wo wird der denn verzollt? Soll ein 70er Modell sein. Der könnte also mit 07er Oldi Nummern rüberkommen.
Fahrzeugimport aus England
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"Bruce" Jeep MB 1943
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Hi,Rafi hat geschrieben:Hi Oliven. Bin mir ja fast sicher, dass wir das schon mal hatten, aber ich finds nicht.
Wie bekomm ich einen Landy von der Insel hier zugelassen? Welche Papiere brauch ich? Wo wird der denn verzollt? Soll ein 70er Modell sein. Der könnte also mit 07er Oldi Nummern rüberkommen.
Papiere:
Eigentumsnachweis - exMoD eben Certificate of Origin - zumindest aber Kaufvertrag
UB Zoll
UB Flensburg
Datenblatt / Vollabnahme / AU
07er Oldi
Stelle ich mir nicht so einfach vor (in der Praxis).
Wird die rote 07 in GB anerkannt???
In D muß das Fahrzeug erst im Fahrzeugscheinheft eingetragen sein.
Eintrag muß beantragt werden - dazu Eigentumsnachweis, Altersnachweis, Bilder (damit es sich nicht etwa um einen Schrotthaufen handelt ) und notfalls Bestätigung eines Oldtimervereins über Eigenschaft als Kulturgut ...
Eben so die ganze Palette von üblicher Behördenarbeit.
Vorausgesetzt die rote 07 existiert bereits.
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Re: Fahrzeugimport aus England
Einziger Nachweis den ich erbringen musste, war der Kaufvertrag. Den musste ich bei der Zulassungsstelle vorlegen, als Nachweis, dass es sich um ein Gebrauchtfahrzeug aus dem freien Verkehr der EU handelte.Rafi hat geschrieben:Hi Oliven. Bin mir ja fast sicher, dass wir das schon mal hatten, aber ich finds nicht.
Wie bekomm ich einen Landy von der Insel hier zugelassen? Welche Papiere brauch ich? Wo wird der denn verzollt? Soll ein 70er Modell sein. Der könnte also mit 07er Oldi Nummern rüberkommen.
Da das Fahrzeug aus GB stammte und dort bereits versteuert war, war eine Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer hier in Deutschland nicht mehr erforderlich. Ausnahmen stellen Neufahrzeuge dar, die sind beim Import
beim zuständigen Finanzamt (nicht Zollamt) zu versteuern.
Ansonsten ist Vollabnahme nach § 21 erforderlich, dafür ist ein Datenblatt
von Rover (Landrover Deutschland/Herr Haller, Tel 02131 1512-123) schon sehr hilfreich und vereinfacht die Sache.
Mit dem Gutachten nach § 21 und der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Kraftfahrtbundesamt/Flensburg wird bei Zulassung dann der Kfz-Brief ausgestellt.
Gruß aus Hamburg
Joachim
37KL76 (hat einen treusorgenden neuen Besitzer gefunden)
26KJ13
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