B.-Netzagentur zu "Betriebsbereit halten" ...

Clansman, Larkspur, SEM aber auch CB-Funk, PMR

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nobuddy
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B.-Netzagentur zu "Betriebsbereit halten" ...

Beitrag von nobuddy » 30.04.2016, 10:19

Moin zusammen !

Ich bin zufällig auf eine Anfrage gestoßen , die ein angehender Funkamateur an die Bundesnetzagentur gestellt hat , weil er vor Lizenzerteilung schon empfangen und dazu eine Amateurfunkstelle nutzen will . Da scheint es etwas Neues zu geben, denn früher war ja allein das Bereithalten einer betriebsbereiten Amateurfunkanlage schon strafbar .

Die Antwort der BNetzAg ( Stand März 2016 ) lautete sinngemäß , daß er eine Amateurfunkstelle , also ein Gerät , welches auf mindestens einer der im Frequenznutzungsplan festgelegten Frequenzen arbeitet , zum Mithören betreiben darf - natürlich nur auf Amateurfunkbändern .

Die gepostete Frage und das eingestellte ausführliche Antwortschreiben der BNetzAg findet man unter www.pmr-funkgeraete.de im Forum/Amateurfunk/Generelle Diskussion ...

Heißt natürlich , daß man den Wachtmeister auch weiterhin nicht unbedingt 55.500 Mhz auf dem Display sehen lassen sollte ... :mrgreen:
Gruß Andi
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70 KJ 40


Schuhle is nuhr was führ blöde ... !

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